Institut für Ur- und Frühgeschichte Universität Freiburg

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Römischer Kupferbergbau in Deutschland:
Neue Ausgrabungen am Emilianusstollen in St. Barbara (Saarland)

von Andreas Brunn M.A.

Die Emilianus-Inschrift

Der Wallerfanger Emilianusstollen ist in dieser Hinsicht ein besonderer Glücksfall: er ist weitgehend von der Zerstörung verschont geblieben, und die römischen Werkzeugspuren sind nicht durch jüngere Bergbauaktivitäten überprägt worden. Was dem Emilianusstollen darüber hinaus besondere Bedeutung verleiht, ist die Tatsache, daß er nicht nur durch römische Funde in der Verfüllung direkt datierbar ist, sondern zudem durch eine Inschrift neben dem Grubeneingang seinem damaligen Betreiber zugeordnet werden kann. Diese in den Fels geschlagene Inschrift ("INCEPTA OFFICINA EMILIANI NONIS MART") hat den Charakter einer bergrechtlichen Urkunde, in der ein gewisser Emilianus Anspruch auf das Bergwerk erhebt.

Römisches Bergrecht ist auf den sog. Erztafeln von Vipasca [3] fragmentarisch überliefert. Diese aus der Zeit Hadrians (117-138 n.Chr.) stammenden Tafeln sollten den Bergbau in den Kolonien einheitlich regeln. Darin ist z.B. festgelegt, daß das Recht zum Bergwerksbetrieb durch die sog. Occupatio, das Aufstellen einer Tafel mit dem Namen des Betriebseigners und dem Datum des Betriebsbeginns, erworben wurde. Der Betrieb mußte innerhalb von 25 Tagen aufgenommen werden und durfte nicht länger als ein halbes Jahr still liegen, andernfalls verfiel das Betriebsrecht.

In der Emilianus-Inschrift werden Eigner und Datum genannt (eine Jahreszahl war wegen der kurzen Frist unnötig); sie erfüllt somit die Bedingungen der "lex metallis dicta" vom Beginn des 2. nachchristlichen Jahrhunderts. Sie ist die einzige erhaltene Okkupationsinschrift des gesamten römischen Imperiums - in Verbindung mit dem zugehörigen Bergwerk in unmittelbarer Nachbarschaft ein einzigartiges Denkmal römischen Bergbaus.

Die erste Erwähnung der Inschrift stammt aus den 40er Jahren des 18. Jahrhunderts. In den folgenden Jahrzehnten berichten die Forscher Metz, Daubrée und Brambach von der bereits früh als römisch erkannten Inschrift und ihrer möglichen Bedeutung für die Geschichte des Kupferbergbaus dieser Region. 1871 wurde die zwischenzeitlich bei einem Erdrutsch verschüttete Inschrift von Dr. F.X. Kraus aus Straßburg erneut freigelegt. [4]

 

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